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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle durch
DIE CHAUFFEURE vermittelten Aufträge.
Der Anwendung von Bedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Beteiligter wird hiermit ausdrücklich widersprochen.


§1
Die Auftragserteilung an DIE CHAUFFEURE erfolgt ausschließlich über die Servicenummern 0177-4474444 und 0160-3303333 - oder schriftlich (mit schriftlich erfolgter Auftragsbestätigung durch die Geschäftsleitung).
Für alle anderweitig erfolgten Aufträge (insbesondere Direktbestellung über einen Fahrer/Chauffeur) schließt DIE CHAUFFEURE jede Haftung aus!


§2

DIE CHAUFFEURE vermittelt ausschließlich Fahrt- und Überführungsaufträge an selbstständige Fahrer (künftig Chauffeur/e genannt).
DIE CHAUFFEURE wählt dabei die Chauffeure sorgfältig und nach bestem Wissen aus, ohne aber eine Haftung für die Art und Weise der Auftragsdurchführung zu übernehmen; ausgenommen sind Ersatzansprüche für grobfahrlässiges und vorsätzliches Handeln.
In diesem Falle gilt aber eine Haftungssumme von maximal 500 € als vereinbart.

§3
Der Fahrt-/Überführungsvertrag kommt durch schriftliche und/oder (fern)mündliche Anerkennung der geltenden AGB sowie der aktuellen Preisliste vor Fahrtantritt zu Stande.

§4
Vertragsbeziehungen im Hinblick auf die Durchführung der Fahrt- und Überführungsaufträge kommen nur zwischen dem Kunden/Auftraggeber und dem Chauffeur/Auftragnehmer zustande. Grundlage dieser Vertragsbeziehung ist die jeweils aktuelle Preisliste von DIE CHAUFFEURE, deren Geltung als zwischen dem Chauffeur und dem Kunden vereinbart gilt, wobei - auch für kürzere Fahrten - eine Mindeststrecke von fünf bzw. acht (für Fahrten außerhalb unserer Kerngeschäftszeiten)  Kilometer berechnet wird.

§5
Der jeweils angefallene Fahrpreis ist nach Beendigung der Fahrt zur sofortigen Zahlung fällig.
Sollte im Einzelfall die Erstellung einer Rechnung zum Zwecke der Überweisung des Fahrpreises erforderlich sein, so wird unabhängig vom Fahrpreis eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro erhoben und auf den Fahrpreis aufgerechnet.


§6

Der Auftraggeber haftet allein dafür, dass das von ihm zu stellende Fahrzeug sämtlichen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften entspricht und ordnungsgemäß versichert ist. Er haftet für sämtliche Schäden, die dadurch entstehen, dass dies nicht der Fall ist und stellt den Chauffeur, DIE CHAUFFEURE und deren beider Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von entsprechenden Ansprüchen frei.

§7
Ist der Auftraggeber nicht der Halter des Fahrzeugs, so steht er dafür ein, die zur Beauftragung nötige Verfügungsberechtigung zu haben und berechtigt zu sein, alle nötigen Erklärungen abzugeben. Andernfalls haftet er für alle daraus entstehenden Schäden und stellt den Chauffeur und DIE CHAUFFEURE sowie deren beider Vertreter und Gehilfen davon frei

§8
Schadensersatzansprüche gegen den Chauffeur, DIE CHAUFFEURE, deren Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen wegen Fahrlässigkeit sind auf € 500,- begrenzt. Dies gilt nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ebenso gilt dies nicht für den Fall einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wofür vorrangig die Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug einzutreten hat.
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass eine Vertragsbeziehung zu Mitfahrenden nicht zustande kommt und insoweit auch keine Haftung vom ausführenden Chauffeur, DIE CHAUFFEURE, deren Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen besteht.
Die Überführung erfolgt im im Namen und auf Risiko des Auftraggebers.


§9
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass sich das von ihm zur Verfügung gestellte Fahrzeug in technisch einwandfreiem Zustand befindet, insbesondere den Vorschriften der StVZO entspricht und ausreichend versichert ist.
Der Kunde erklärt mit der Beauftragung des Chauffeurs, über das Fahrzeug uneingeschränkt verfügungsberechtigt zu sein.


§10
Der Auftraggeber oder derjenige, dem das Fahrzeug auftragsgemäß nach Fahrtende übergeben wird, hat das Fahrzeug bei Übergabe zu prüfen. Mängel, Schäden oder sonstige Beanstandungen hinsichtlich der Auftragsausführung sind dem Chauffeur und der "DIE CHAUFFEURE-Disposition" unverzüglich (mindestens sofort fernmündlich, innerhalb von 12 Stunden ausgehend schriftlich - ggf. vorab per E-Mail) - nachweislich anzuzeigen. Ansprüche aus nicht unverzüglichen Reklamationen oder Schadensanzeigen sind ausgeschlossen.

§11
Eine Vertragsbeziehung zu mitfahrenden Dritten kommt generell nicht zustande.
Die Aufklärung diesbezüglich obliegt dem Auftraggeber!

§12

Gerichtstand ist München.


AGB
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