

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle durch
DIE CHAUFFEURE vermittelten Aufträge.
Der Anwendung von Bedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Beteiligter
wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
§1
Die Auftragserteilung an DIE CHAUFFEURE erfolgt
ausschließlich über die Servicenummern 0177-4474444 und 0160-3303333 - oder schriftlich (mit schriftlich erfolgter
Auftragsbestätigung durch die Geschäftsleitung).
Für alle anderweitig erfolgten Aufträge (insbesondere Direktbestellung über
einen Fahrer/Chauffeur) schließt DIE CHAUFFEURE jede Haftung
aus!
§2
DIE CHAUFFEURE vermittelt ausschließlich Fahrt- und Überführungsaufträge an selbstständige
Fahrer (künftig Chauffeur/e genannt).
DIE CHAUFFEURE wählt dabei die Chauffeure sorgfältig und nach bestem Wissen
aus, ohne aber eine Haftung für die Art und Weise der Auftragsdurchführung
zu übernehmen; ausgenommen sind Ersatzansprüche für grobfahrlässiges und
vorsätzliches Handeln.
In diesem Falle gilt aber eine Haftungssumme von maximal 500 € als
vereinbart.
§3
Der Fahrt-/Überführungsvertrag kommt durch schriftliche und/oder
(fern)mündliche Anerkennung der geltenden AGB sowie der aktuellen Preisliste vor
Fahrtantritt zu Stande.
§4
Vertragsbeziehungen im Hinblick auf die Durchführung der Fahrt- und Überführungsaufträge kommen nur zwischen dem Kunden/Auftraggeber und dem
Chauffeur/Auftragnehmer zustande. Grundlage dieser Vertragsbeziehung ist die jeweils aktuelle Preisliste von DIE CHAUFFEURE, deren Geltung als zwischen dem
Chauffeur und dem Kunden vereinbart gilt, wobei - auch für kürzere Fahrten - eine Mindeststrecke von
fünf bzw. acht (für Fahrten außerhalb unserer Kerngeschäftszeiten) Kilometer berechnet wird.
§5
Der jeweils angefallene Fahrpreis ist nach Beendigung der Fahrt zur
sofortigen Zahlung fällig.
Sollte im Einzelfall die Erstellung einer Rechnung zum Zwecke der Überweisung des Fahrpreises
erforderlich sein, so wird unabhängig vom Fahrpreis eine Bearbeitungsgebühr
in Höhe von 15,00 Euro erhoben und auf den Fahrpreis aufgerechnet.
§6
Der Auftraggeber haftet allein dafür, dass das von ihm zu
stellende Fahrzeug sämtlichen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften
entspricht und ordnungsgemäß versichert ist. Er haftet für sämtliche
Schäden, die dadurch entstehen, dass dies nicht der Fall ist und stellt den
Chauffeur, DIE CHAUFFEURE und deren beider Vertreter, Erfüllungs- oder
Verrichtungsgehilfen von entsprechenden Ansprüchen frei.
§7
Ist der Auftraggeber nicht der Halter des Fahrzeugs, so steht er dafür ein,
die zur Beauftragung nötige Verfügungsberechtigung zu haben und berechtigt
zu sein, alle nötigen Erklärungen abzugeben. Andernfalls haftet er für alle
daraus entstehenden Schäden und stellt den Chauffeur und DIE CHAUFFEURE
sowie deren beider Vertreter und Gehilfen davon frei
§8
Schadensersatzansprüche
gegen den Chauffeur, DIE CHAUFFEURE, deren Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen
wegen Fahrlässigkeit sind auf € 500,- begrenzt. Dies gilt nicht im Falle von
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ebenso gilt dies nicht für den Fall
einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wofür
vorrangig die Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug einzutreten hat.
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass eine Vertragsbeziehung zu
Mitfahrenden nicht zustande kommt und insoweit auch keine Haftung vom
ausführenden Chauffeur,
DIE CHAUFFEURE, deren Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen
besteht.
Die Überführung erfolgt im im Namen und auf Risiko des Auftraggebers.
§9
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass sich das von ihm zur Verfügung gestellte Fahrzeug in technisch einwandfreiem Zustand befindet, insbesondere den Vorschriften der StVZO entspricht und
ausreichend versichert ist.
Der Kunde erklärt mit der Beauftragung des Chauffeurs, über das Fahrzeug uneingeschränkt verfügungsberechtigt zu sein.
§10
Der Auftraggeber oder derjenige, dem das Fahrzeug
auftragsgemäß nach Fahrtende übergeben wird, hat das Fahrzeug bei Übergabe
zu prüfen. Mängel, Schäden oder sonstige Beanstandungen hinsichtlich der
Auftragsausführung sind dem Chauffeur und der "DIE
CHAUFFEURE-Disposition" unverzüglich (mindestens sofort fernmündlich,
innerhalb von 12 Stunden ausgehend schriftlich - ggf. vorab per E-Mail) - nachweislich anzuzeigen. Ansprüche aus nicht unverzüglichen Reklamationen oder
Schadensanzeigen sind ausgeschlossen.
§11
Eine Vertragsbeziehung zu mitfahrenden Dritten kommt generell nicht zustande.
Die Aufklärung diesbezüglich obliegt dem Auftraggeber!
§12
Gerichtstand ist München.